BKW-Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung
Energiekonzern BKW ist nach dem Entzug der unbefristeten Betriebsbewilligung für AKW Mühleberg unter Druck. (Archiv Reuters)
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- Dienstag, 14.8.2012: BKW musste Reaktorbehälter untersuchen
- Donnerstag, 9.8.2012: Uvek wegen Mühleberg erneut gerügt
- Donnerstag, 22.3.2012: Auch Uvek zieht Mühleberg-Urteil weiter
- Freitag, 9.3.2012: «Ein sehr überzeugendes, unpolitisches Urteil»
- Mittwoch, 7.3.2012: AKW Mühleberg droht Mitte 2013 das Aus
Die Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März entschieden, dass das Kernkraftwerk Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.
Die BKW erhoben dagegen Beschwerde ans Bundesgericht. Aus Furcht, dass die Richter in Lausanne nicht vor Ende Juni 2013 entscheiden könnten, ersuchten sie gleichzeitig darum, ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilten.
Keine Notwendigkeit
Das Bundesgericht hat dieses Gesuch mit Verfügung vom 23. Mai nun abgewiesen. Gemäss dem Zwischenentscheid besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, eine vorsorgliche Anordnung zu treffen und die Befristung hinauszuschieben.
Ebenfalls nicht aufgeschoben wird laut Gericht die Pflicht der BKW zur Zahlung der vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Verfahrenskosten in der Höhe von 16'000 Franken und der Parteientschädigung von 40'000 Franken. Was die Erstellung des Instandhaltungskonzepts betrifft, hatten weder die BKW noch das ebenfalls beschwerdeführende Energiedepartement Uvek um aufschiebenden Wirkung ersucht.
Offene Sicherheitsfragen
Ein entsprechendes Interesse, die BKW von dieser Aufgaben zu entbinden, wäre laut Bundesgericht ohnehin nicht ersichtlich. Das Uvek hatte 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ausgestellt. Die Sicherheit sei durch die Aufsicht des Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) gewährleistet, wurde begründet.
Das Bundesverwaltungsgericht kam im vergangenen März dann aber zum Schluss, dass es nicht angehe, ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter zu betreiben. Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsprobleme zu gewichtig, um ihre Behebung nur über die Atomaufsicht Ensi sicher zu stellen.
Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen. Wenn die BKW die Betriebsbewilligung darüber hinaus verlängert haben wolle, müsse sie ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreichen.
AKW-Gegner erfreut
Die Betreiberin des Atomkraftwerks hält den Entscheid des Bundesgerichts «für nachvollziehbar». Die BKW werde weiter an dem geforderten Instandhaltungskonzept arbeiten, betonte ein BKW-Sprecher.
Die AKW-Gegner freuten sich in einer Mitteilung über den Bescheid aus Lausanne. Gleichzeitig bedauern sie aber, dass der Energiekonzern BKW Millionen in die Nachrüstung des Reaktors investieren wolle, statt die Mittel in erneuerbare Energien zu stecken. (bru, sda)
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