Schweiz macht bedeutende Zugeständnisse
Deutsch-schweizerisches Steuerabkommen: Zugeständnisse gegenüber den deutschen Nachbarn. (Keystone)
Von Bundeshausredaktor Pascal Krauthammer
Stirbt ein deutscher Kontoinhaber, so hat dies nun Konsequenzen. Neu müssen im Todesfall die deutschen Erben entweder einer Steuer von 50 Prozent zustimmen oder sie müssen das Konto in der Schweiz offenlegen.
Höhere Abgaben auf altes Schwarzgeld
Auch in einem anderen wichtigen Punkt macht die Schweiz Zugeständnisse: Was die sogenannten Altlasten angeht - also Gelder, die sich bereits auf Schweizer Konten befinden - wurde die pauschale Besteuerung erhöht. Statt wie bisher zwischen 19 und 34 Prozent liegt der Steuersatz nun bei mindestens 21 und höchstens 41 Prozent.
Das Abkommen, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, will auch der fortlaufenden Steuerflucht einen Riegel schieben. Eine Verlagerung von Vermögen deutscher Steuerbürger aus der Schweiz in Drittstatten soll ohne Meldung nicht mehr möglich sein. Auf Druck der Europäischen Union wurden zudem Zinszahlungen, die vom Zinsbesteuerungsabkommen der EU erfasst sind, ausdrücklich vom schweizerisch-deutschen Abkommen ausgenommen.
Abkommen mit Vorbildcharakter
Für den Bundesrat hat das Steuerabkommen mit Deutschland Vorbildcharakter. Es erlaube eine lückenlose Besteuerung aller Steuerpflichtigen. Damit würden nicht massenhaft Daten ausgetauscht, die kaum auszuwerten seien, sondern es werde konkret Steuergeld transferiert. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gibt sich überzeugt, dass weitere Staaten mit der Schweiz solche Steuerabkommen treffen werden. (ank)
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