Wie weiter bei Daten-Kauf nach dem Abkommen?
Von Inlandredaktor Oliver Washington
Deutsche Steuerfahnder dürfen auch mit Unterzeichnung und Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz gestohlene Steuerdaten kaufen. Das hat das deutsche Finanzministerium gegenüber Schweizer Radio DRS schriftlich bestätigt.
Ein wenig wider Willen bestätigt Mario Tuor, Mediensprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, dass die Deutschen im Steuerabkommen kein Verbot für den Kauf von gestohlenen Bankdaten sehen: «Das ganze Abkommen ist ja darauf angelegt, dass ab Inkrafttreten Steuerehrlichkeit besteht, und deshalb gibt es keinen Nutzen oder keinen Grund solche CDs überhaupt zu kaufen.»
Sollte das Abkommen dereinst in Kraft treten, erübrige sich der Kauf von gestohlenen Bankdaten. Aber ist das wirklich so?
Kauf von Daten sinnvoll?
Peter V. Kunz ist Professor für Steuerrecht an der Universität Bern. Er glaubt, dass der Kauf von gestohlenen Bankdaten zwar weniger vorkommen werde, sieht in gewissen Fällen darin aber durchaus einen Sinn: Etwa, «um Deutsche, die ihr Geld jetzt aus der Schweiz abziehen und dieses noch vor Inkrafttreten des Abkommens in einem anderen Land verstecken, ausfindig zu machen.»
Um solche Steuerflüchtlinge zu jagen, würde auch in Zukunft der Kauf von gestohlenen Bankdaten Sinn machen.
Leichter an Daten kommen
Professor Kunz erwähnt einen zweiten Bereich, bei welchem gestohlene Bankdaten weiterhin interessant bleiben. Und zwar bei deutschen Steuerzahlern, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens Einkommen hinterziehen und in der Schweiz verstecken.
Zwar kann Deutschland, um Steuerhinterziehung wenn immer möglich zu verhindern, mit dem neuen Abkommen pro zwei Jahre in 1000 Fällen zu erleichterten Bedingungen ein Amtshilfegesuch stellen. Deutschland kommt so leichter zu Namen von Steuerflüchtlingen.
Aber diese Zahl sei sehr tief und könnte auch mal erschöpft sein, kritisieren in Deutschland SPD-regierte Bundesländer. Dann könnten gestohlene Bankdaten durchaus weiter helfen, um Steuerflüchtlinge aufzuspüren.
Belastung für Beziehung zu Deutschland
Gleicher Meinung wie Peter V. Kunz ist Thomas Koblenzer. Er ist Anwalt mit einer Kanzlei in Düsseldorf und in Zürich und betreut vermögende Kunden, die ihr Geld in der Schweiz haben.
Würde Deutschland auch in Zukunft gestohlene Bankdaten kaufen, würde dies zwar die Beziehung zur Schweiz belasten; für Deutschland könne es aber auch in Zukunft Sinn machen, um Steuersünder aufzuführen: «Fiskalistisch betrachtet macht das durchaus Sinn, weil der Fahndungsdruck auch erfolgt. Viele Leute machen Selbstanzeigen und versuchen die Steuern nachzuzahlen.»
Es sei aber eine andere Frage, was das diplomatisch bedeute. Vor dem Hintergrund könne man das eigentlich nicht empfehlen.
Das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzfragen dürfte an den Aussagen dieser beiden Experten keine Freude haben.
Das zweite Versprechen droht zu platzen
Nachdem Deutschland bekannt gegeben hat, dass es im Abkommen kein Verbot für den Kauf von gestohlenen Bankdaten sieht, droht auch das zweite Versprechen des Bundes in sich zusammenzubrechen, dass der Kauf von solchen Bankdaten eh keinen Sinn mehr mache.
Das alles wirkt wenig vertrauensfördernd, sollte es in der Schweiz noch zu einer Volksabstimmung über das Abkommen mit Deutschland kommen. (basn;pet)
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