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  • Sommersession im Zeichen des Steuerstreits:

Freitag, 1.6.2012

Ständerat für obligatorische Impfungen

Die Schweiz wappnet sich besser gegen ansteckende Krankheiten. Künftig soll der Bund in Notsituationen Impfungen für obligatorisch erklären können. Und wer eine ansteckende Krankheit absichtlich verbreitet, wird mit einem Jahr Gefängnis bestraft.

Während der Schweinegrippe-Pandemie 2010 liessen sich nicht alle impfen, so wie hier SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi.. (Keystone Archiv)

Ständerat knapp für Impfobligatorium

Für eine Minderheit stellt ein Impfobligatorium einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Trotzdem hat der Ständerat ein Epidemiengesetz beschlossen, das auch ein Impfobligatorium beinhaltet.  Mehr

Beitrag aus Rendez-vous vom Freitag, 1.6.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

Sommersession im Zeichen des Steuerstreits

Das Dauerthema Bankgeheimnis beschäftigte die eidgenössischen Räte auch in der Sommersession. Daneben standen noch weitere wichtige Themen, wie etwa Lohndumping, die Asylpolitik oder die Post auf der Traktandenliste.  Mehr

Der Ständerat hat das Epidemiengesetz mit 29 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Das revidierte Gesetz ersetzt das alte Regelwerk aus dem Jahr 1970. Damit will die Schweiz gefährliche Krankheiten wie die Lungenkrankheit Sars oder die Schweinegrippe besser bekämpfen können. Neu soll der Bund die strategische Führung übernehmen.

Umstrittenes Impfobligatorium
Am meisten zu diskutieren gaben in der kleinen Kammer die Impfungen. Der Bundesrat schlägt vor, in einer Notlage Impfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären zu können, etwa für Gesundheitsberufe. Bisher können das die Kantone, neu sollen sie vom Bund nur noch angehört und für den Vollzug zuständig sein.

Eine Minderheit des Ständerats vertrat die Ansicht, ein Obligatorium gehe zu weit. Zwei Anträge zielten darauf ab, dieses aus der Vorlage zu kippen. Er sei weiss Gott kein Impfgegner, sagte Thomas Minder (parteilos/SH), aber ein Obligatorium sei «ein zu starker staatlicher Eingriff in die Freiheit des Menschen», und es verletze das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Obligatorium oder Zwang
Christine Egerszegi (FDP/AG) betonte, es handle sich nicht um einen Impfzwang. Der Unterschied zum Obligatorium bestehe darin, dass es im Falle eines Zwangs auch Sanktionsmöglichkeiten geben müsste. Dies sei hier nicht der Fall.

Präventivmediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH) sprach von «zwei Wertepolen», die hier in dieser Frage eine Rolle spielten: die individuelle Freiheit und der Schutz der Öffentlichkeit. Es sei auch unter «liberaler Optik richtig», für Fälle möglicher Ansteckungen ein Obligatorium einzuführen.

Laut Bundesrat Alain Berset ist das Obligatorium in der Praxis nichts Neues. Heute liege es aber in der Kompetenz der Kantone. Diese Massnahme werde zudem nur ergriffen, wenn es verhältnismässig sei. Der Ständerat lehnte beide Minderheitsanträge ab. Er fügte aber die Präzisierung «sofern eine erhebliche Gefahr besteht» ins Gesetz ein.

Kosten für die Reisebranche
Einen Widerspruch zum Nationalrat schuf der Ständerat in Bezug auf die Kosten für Transportunternehmen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Unternehmen die Vorbereitungskosten übernehmen, wenn sie beispielsweise Reisende über Krankheiten informieren müssen.

Der Nationalrat wehrte sich dagegen und fügte einen Passus ein, der den Bund zur Kasse bittet. Eine Minderheit um Joachim Eder (FDP/ZG) wollte, dass sich die kleine Kammer dieser Variante anschliesst. Sie blieb jedoch chancenlos.

Innenminister Berset und Kommissionssprecherin Egerszegi wiesen darauf hin, dass es sich nicht um eine Änderung, sondern nur um eine Präzisierung handle. Bereits heute seien die Unternehmen in der Pflicht. «Für deren Vorbereitungskosten kann der Bund nicht auch noch aufkommen», sagte Egerszegi.

Gefängnisstrafe für Verbreiter von Krankheiten
Diskussionslos hat der Ständerat eine Bestimmung angenommen, die im Nationalrat und auch in der vorberatenden Ständeratskommission umstritten war.

Der Nationalrat hatte das Verbreiten einer Krankheit auf das vorsätzliche Verbreiten aus gemeiner Gesinnung reduziert. Der Ständerat strich nun das «vorsätzlich» wieder und beschränkte die Bestimmung auf die «gemeine Gesinnung». Zudem führte er eine Mindeststrafe von einem Jahr ein.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück. (bat, sda)

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Donnerstag, 8.3.2012

Impfzwang darf nur der Bund anordnen

Nur der Bund soll Impfungen für obligatorisch erklären können. Dafür hat sich der Nationalrat in der Beratung des Epidemiegesetzes ausgesprochen. Unklar bleibt,  wann eine Ansteckung - etwa mit HIV - strafbar sein soll.  Mehr


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