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  • Steuerstreit und Bankgeheimnis:

(Keystone)

Bankgeheimnis seit Jahren unter Beschuss

Die Wogen schlagen hoch, seit die UBS die Daten Hunderter US-Kunden an die Steuerbehörden in den USA herausgeben musste. Von einem «Angriff auf das Bankgeheimnis» ist die Rede. Es ist nicht der erste.

Das Schweizer Bankgeheimnis ist in seiner 75-jährigen Geschichte schon mehrfach unter Beschuss geraten und wurde auch schon mehrfach - oft auf Druck des Auslandes - angepasst, ergänzt und aufgeweicht.

1929 Während der Weltwirtschaftskrise bringen viele Vermögende aus dem Ausland ihr Geld in die sichere Schweiz. Vor allem Deutschland und Frankreich verstärken im Kampf gegen die Kapitalflucht den Druck auf die Schweizer Banken.
1934 Das Bankgeheimnis wird im schweizerischen Bankengesetz verankert. Damit schützt die Schweiz ausländische Vermögen im Lande vor Zugriffen fremder Staaten.
1945/46 Auf Druck der Alliierten liefert die Schweiz diesen Daten über deutsche Vermögenswerte aus, insbesondere über Raubgold der Reichsbank, und übergibt ihnen im Washingtoner Abkommen 1946 einen Teil dieser Vermögen.
1962 Auf Druck jüdischer Organisationen weist der Bundesrat die Banken an, das Bankgeheimnis zu umgehen und nach nachrichtenlosen Vermögen von Nazi-Opfern auf Schweizer Banken zu suchen und diese zu melden (»Meldebeschluss»). Obwohl die Landesregierung beteuerte, es handele sich um einen einmaligen Vorgang, wiederholte er sich gut 30 Jahre später.
1977 Der SKA-Skandal fliegt auf: Kader der Filiale der Schweizerischen Kreditanstalt (heute: CS) in Chiasso hatten italienische Fluchtgelder mit einer SKA-Garantie verschoben. Die Banken schliessen daraufhin eine Sorgfaltspflicht-Vereinbarung.
20. Mai 1984 Die Banken-Initiative der SP, die nach dem SKA-Skandal das Bankgeheimnis abschaffen will, wird in der Eidgenössischen Abstimmung mit 73 Prozent Neinstimmen abgelehnt.
Achtziger/Neunziger Jahre Die Schweiz gerät wegen Geldwäsche - u.a. von Drogengeldern («Pizza-» und «Libanon-Connection») - sowie der Aufbewahrung von Diktatoren-Vermögen in die Kritik. Prominente Fälle waren die Gelder des philippinischen Diktators Ferndinad Marcos, von Mobuto Sese-Seko aus Zaire oder Sani Abacha aus Nigeria. Dies führt zu einer Verschärfung der Meldepflicht (1997) und zum Geldwäschereigesetz (1998).
Ab 1996 Nach erneutem internationalen Druck lässt die Schweiz das Volcker-Komitee nach nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern auf Schweizer Banken suchen. Die Bergier-Kommission untersucht die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Die Forscher erhalten Einblick in Bankdokumente. Die Banken veröffentlichen ihrerseits Namenslisten.
1996 Im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA wird der Austausch von Daten zur Verhinderung von Steuerbetrug vereinbart. Abkommen mit anderen Staaten enthalten ähnliche Bestimmungen.
2001 Nach den Anschlägen vom 11. September sagt die Schweiz den USA Zusammenarbeit bei der Suche nach Terroristen-Geldern zu - ohne vom Bankgeheimnis abzuweichen.
2000 bis 2004 Bei den Verhandlungen über die bilateralen Verträge II mit der EU (Dossiers Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung) kann die Schweiz das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern verteidigen. Bei den indirekten Steuern (wie der Mehrwertsteuer) muss sie Rechtshilfe leisten.
Ab 2008 In der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise forcieren die USA und verschiedene EU-Staaten den Kampf gegen Steueroasen. Die Schweiz kommt erneut unter Druck.
18./22. Feb. 2009 Nach Auffliegen von Steuerbetrugsfällen in den USA zahlt die UBS 780 Millionen Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden, und händigt den US-Behörden Kundendaten aus. Diese fordern im Zuge einer Zivilklage gegen die UBS aber die Herausgabe von Daten von weiteren 52 000 UBS-Kunden, was die UBS zurückweist.
6. März 2009 Der Bundesrat hält am Bankgeheimnis fest, erklärt sich aber zur Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten bereit sowie zu einem Dialog über Zinsbesteuerung. Eine Expertengruppe unter Botschafter Manuel Sager soll Fragen von Steuerbetrug und -hinterziehung klären.
13. März 2009 Der Bundesrat beschliesst, das Bankgeheimnis zu lockern, die einschlägigen OECD-Standards zu übernehmen und unter Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Damit will er verhindern, dass die Schweiz auf die schwarze Liste «nicht kooperierender Steueroasen» gesetzt wird.
September 2009 Die Schweiz hat mit zwölf Staaten ein neues Doppelbesteuerungsabkommen DBA ausgehandelt. Ende September wird sie denn auch von der grauen OECD-Liste genommen, die Staaten enthält, welche bislang nicht kooperiert haben, ein Einschwenken auf die OECD-Linie aber angekündigt haben. Die DBA unterstehen allerdings dem fakultativen Referendum, es wird also allenfalls noch zu Volksabstimmungen kommen.

(ank/acd, sda)

 

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Mehr zum Stichwort:

  • Bankgeheimnis

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Die Basler Wurzeln des Schweizer Bankgeheimnisses
In Kürze: Die OECD-Standards

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, der auch die Schweiz angehört, hat ab 1998 Standards gegen «schädliche Steuerpraktiken» erarbeitet, die sie international durchsetzen will.

Demnach müssen für die Besteuerung relevante Informationen «zu Transparenz und Auskunftsaustausch» zugänglich sein, und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Informationen wie etwa Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden.

Es braucht also konkrete Anfragen ausländischer Steuerbehörden. Ein automatischer Informationsaustausch ist nicht vorgesehen.

Die OECD hat Musterabkommen erarbeitet, die weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen gelten. (acd, sda)

Dossier: Steuerstreit und Bankgeheimnis
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