(keystone)
Chronik: Die letzten 20 Jahre
Die Zuwanderung und Einbürgerung von Ausländern ist ein politischer Dauerbrenner in der Schweiz. Sie hat in den letzten 20 Jahren nicht nur das Stimmvolk auf Trab gehalten, sondern auch die Juristen zu höchstrichterlichen Entscheiden veranlasst.
Die wichtigsten Etappen
| 4. Dezember 1988 | Die Volksinitiative «für die Begrenzung der Einwanderung» der Nationalen Aktion wird mit 67,3 Prozent Nein verworfen. |
| 12. Juni 1994 | Eine Verfassungsänderung zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländern scheitert bei einer knappen Mehrheit der Volksstimmen von 52,8 Prozent am Ständemehr. |
| 1. Dezember 1996 | Die Volksinitiative «gegen die illegale Einwanderung» der SVP scheitert mit 53,7 Prozent Nein. Sie wollte das Eintreten auf Asylgesuche von illegal Eingereisten verbieten. |
| 12. März 2000 | In der Luzerner Gemeinde Emmen werden 48 Einbürgerungsgesuche von Gesuchstellern aus dem Balkan an der Urne abgelehnt. Der Entscheid führt zu einer nationalen Empörung und zwingt das Bundesgericht zur Überprüfung des Falls. |
| 24. September 2000 | Die Initiative «für eine Regelung der Zuwanderung» wird mit 63,8 Prozent Nein abgelehnt. Sie hatte zum Ziel, die Ausländerquote auf 18 Prozent zu limitieren. |
| 9. Juli 2003 | Das Bundesgericht pfeift die Gemeinde Emmen zurück. Es heisst die Beschwerden von fünf Gesuchstellern gut und verlangt die Neubeurteilung ihrer Einbürgerungsgesuche. Entscheide an der Urne werden als verfassungswidrig taxiert, eine Initiative der Stadtzürcher SVP mit dem Titel «Einbürgerungen vors Volk» wird für ungültig erklärt. |
| 26. September 2004 | Gegen den Willen des Bundesrats werden zwei Vorlagen für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation verworfen. Die Nein-Stimmenanteile liegen bei 56,8 beziehungsweise 51,6 Prozent. |
| 24. September 2006 | Eine Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts wird mit 67,8 Prozent beziehungsweise 68,0 Prozent deutlich angenommen. Alle Kantone sagen Ja zu den beiden Vorlagen aus dem Departement des damaligen Justizministers Christoph Blocher. |
| 5. März 2008 | Das Bundesgericht setzt eine weitere Schranke. In einem Beschwerdeverfahren zu einem negativen Entscheid in der Aargauer Gemeinde Buchs wird festgelegt, dass allein das Tragen eines Kopftuchs kein ausreichender Grund zur Verweigerung einer Einbürgerung ist. |
| 1. Juni 2008 | Das Stimmvolk lehnt die SVP-Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» mit 63,8 Prozent ab. Die Initiative wollte die Gemeinden darüber entscheiden lassen, wer bei ihnen Einbürgerungen vornimmt: die Gemeindeversammlung, das Parlament, die Regierung, eine Kommission oder das Volk an der Urne. Ein Beschwerderecht wäre nicht vorgesehen gewesen. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Demnach dürfen Einbürgerungen weiterhin an Gemeindeversammlungen, aber nicht an der Urne entschieden werden. Ablehnende Entscheide müssen begründet und können auch weiterhin bis vor Bundesgericht angefochten werden. |
| 18. Juli 2008 | Das Bundesgericht bestätigt das Schwyzer Verwaltungsgericht, welches eine Einbürgerung aufgehoben hatte, weil der Bewerber keinen tadellosen Leumund vorweisen kann. Der 17-jährige Betroffene zwar polizeilich nicht aktenkundig, hatte aber in der Schule 66 Einträge im Arbeits- und Sozialverhalten und überdies einmal drei Tage von der Schule ausgeschlossen werden musste. |
(Quelle: sda)
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